Allgemeine Verkaufs- und Reparaturbedingungen
Allgemeines
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Verkaufs- und Reparaturbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Waschmaschinen Doc, Herr Egecan Ates, Flughafenstr 24 12053 Berlin Berlin (Im Folgenden: Der Waschmaschinen Doc genannt) und den Kunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. Vertragsvereinbarung und Vertragsschluss
Vertragssprache ist deutsch. Angebote von Der Waschmaschinen Doc auf der Webseite sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Der Vertragsschluss findet individuell durch Angebot und Annahme an. Nebenabreden bedürfen der Textform. Bei Reparaturverträgen kommt der Vertrag durch Unterzeichnung des Auftragsscheins zustande. Der Kunde erhält eine Durchschrift des Auftragsscheins.
II. Leistungsbeschreibung
1. Leistungserbringung
Der Waschmaschinen Doc ist berechtigt den Vertrag bzw. Teile des Vertrages durch Dritte erfüllen zu lassen. Der Termin zur Leistungserbringung wird individuell vereinbart.
2. Leistungsverzögerungen
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von Der Waschmaschinen Doc nicht verhindert werden können (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), hat Der Waschmaschinen Doc nicht zu vertreten. Sie berechtigen Der Waschmaschinen Doc dazu, die Lieferung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.
3. Rücktritt
Bei Nichtverfügbarkeit aus zuvor genannten Gründen kann Der Waschmaschinen Doc vom Vertrag zurücktreten. Der Waschmaschinen Doc verpflichtet sich dabei, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und etwaig bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.
III. Ausführungen bei Reparaturen
1. Pflichten des Kunden
Die von Der Waschmaschinen Doc erstellten Skizzen, Kalkulationen, Pläne und vereinbarte Termine sind vor Ausführung
vom Kunden unbedingt auf ihre Richtigkeit entsprechend der Absprache zu überprüfen. Änderungen hiervon sind schriftlich anzuzeigen und bedürfen der Bestätigung bzw. Freigabe durch Der Waschmaschinen Doc.
2. Schadensersatz
sollte Der Waschmaschinen Doc durch die Verletzung einer der oben genannten Pflichten ein Schaden entstehen, hat der Kunde Jung Reparaturdienst den entstandenen Schaden zu ersetzen, sofern er die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Dies gilt insbesondere für zusätzliche An- und Abfahrten aufgrund fehlender zusätzlich benötigter Materialien oder Terminversäumnis.
IV. Zahlung
1. Preise und Versandkosten
Sämtliche Preise verstehen sich inklusive Umsatzsteuer. Hinzu kommen noch die jeweils gesondert ausgewiesenen Kosten für Verpackung und Versand sowie ggf. Kostenvoranschlags- oder/ und Montagekosten.
2. Kostenvoranschlag
Der Waschmaschinen Doc erstellt Kostenvoranschläge. Anfahrt und Kostenvoranschlag innerhalb Berlins kosten 19 EUR und innerhalb des Umlands 39 EUR.
3. Zurückbehaltungsrecht
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie die Verpflichtung des Kunden beruhen.
V. Eigentumsvorbehalt
Bei Kaufverträgen bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises im Eigentum von Der Waschmaschinen Doc. Der Kunde hat die unter einfachem Eigentumsvorbehalt stehende Ware jederzeit pfleglich zu behandeln. Der Kunde tritt einen Anspruch bzw. Ersatz, den er für die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust der gelieferten Waren erhält, an Der Waschmaschinen Doc ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Der Waschmaschinen Doc berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In dieser Zurücknahme der Kaufsache liegt ein Rücktritt vom Vertrag.
VI. Abnahmevereinbarung
Ist eine Abnahme vereinbart, wird der Kunde diese innerhalb von 14 Tagen ab Fertigstellungsanzeige vornehmen. Andernfalls gilt die Abnahme als erfolgt, sofern der Kunde die Abnahme nicht zu Recht wegen Mangelhaftigkeit der Leistung verweigert. Das gleiche gilt, wenn der Kunde die Liefergegenstände ohne Abnahme in Gebrauch nimmt.
VII. Widerrufsbelehrung
Nachfolgendes Widerrufsrecht gilt für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen und bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie Der Waschmaschinen Doc mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart: in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
- Ende der Widerrufsbelehrung -
Ausschluss des Widerrufsrechts
Gem. § 312 g Absatz 2 Satz 1 Nr. 11 BGB gilt das Widerrufsrecht nicht für Verträge, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen um dringende Reparatur oder lnstandhaltungsarbeiten vorzunehmen; dies gilt nicht hinschlich weiterer bei dem Besuch erbrachter Dienstleistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, oder hinsichtlich solcher bei dem Besuch gelieferter Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden.
Besondere Hinweise zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Der Waschmaschinen Doc die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und Sie gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch Der Waschmaschinen Doc verlieren.
VIII. Reparaturbedingungen
Soweit möglich, wird Der Waschmaschinen Doc dem Kunden die anfallenden Kosten für die Reparatur in einem Kostenvoranschlag mitteilen. Die Erstellung eines verbindlichen Kostenvoranschlags ist kostenpflichtig. Können die Kosten nicht sicher abgeschätzt werden, kann der Kunde eine Kostenobergrenze festlegen. Kann die Reparatur zu diesem Preis nicht vollständig erfüllt werden, bedarf die Fortsetzung der Reparatur der Einwilligung des Kunden.
IX. Verantwortlichkeit des Kunden, insb. bei Reparaturen und Montage
Um ungehindert mit der Ausführung des Auftrages (z.B. Reparatur, Montage und Inbetriebnahme) beginnen zu können, erbringt der Kunde folgende Leistungen zum vereinbarten Ausführungstermin nach Erläuterung durch Der Waschmaschinen Doc:
● Zugangserlaubnis der Monteure, Mitarbeiter;
● montagegerechte Vorbereitung des Reparaturgeräts:
● Bereitstellung von Energie, Wasser und Licht für Montage und Inbetriebnahme;
● Etwaiger Zusatzaufwand, sofern besondere Vorschriften
für die Leistungen Jung Reparaturdienst zu beachten sind
Der Waschmaschinen Doc den Kunden hierüber
informiert.
X. Gewährleistung allgemein (Kauf- und Werkverträge)
1. Gewährleistungsanspruch
Es bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte. Ein Gewährleistungsanspruch kann nur hinsichtlich der Beschaffenheit der Ware entstehen, zumutbare Abweichungen in den ästhetischen Eigenschaften der Ware unterfallen nicht dem Gewährleistungsanspruch. Mögliche Garantien berühren die Gewährleistungsrechte nicht.
2. Schadensersatz für Mängel
Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung der Ware/des Werks zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Schadensersatz für Mängel an der Ware leistet Der Waschmaschinen Doc nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dieser Ausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.
3. Mitteilung
sollte der Kunde erkennen, dass die Umverpackung beschädigt bei ihm ankommt bzw. nach Erhalt der Ware eine Beschädigung feststellen, bittet Der Waschmaschinen Doc den Kunden darum, dies mitzuteilen. Es besteht jedoch weder eine Pflicht zu einer solchen Mitteilung, noch werden durch eine unterbliebene Mitteilung die Gewährleistungsrechte des Verbrauchers berührt.
XI. Besondere Regelungen zur Gewährleistung bei Kaufverträgen
1. Nacherfüllung
Ist die Ware mangelhaft, kann der Kunde wahlweise Nacherfüllung ihre Form der Nachbesserung oder Nachlieferung verlangen. Werden Mängel auch nach zweimaligem Nachbesserungsversuch nicht behoben. so hat der Kunde Anspruch auf Rücktritt oder Minderung.
2. Gefahrenübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der verkauften Ware geht erst mit der Übergabe der Ware auf der Kunde über.
3. Gewährleistung gegenüber Unternehmern
Gegenüber Unternehmern gelten, abweichend von den gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, folgende Bestimmungen: Im Falle eines Mangels leistet Der Waschmaschinen Doc nach eigener Wahl die Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder der Neulieferung. Dabei geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Sache bereits mit übergäbe an die zum Transport bestimmte Person über. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach dem so bestimmten Gefahrenübergang. Ausgenommen hiervon ist der Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB.
4. Rügeobliegenheit von Unternehmern
Unternehmer müssen offensichtliche Mängel unverzüglich
in Textform anzeigen: andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung der Mangel und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
XII. besondere Regelungen zur Gewährleistung bei Werkverträgen
1. Gewährleistungsanspruch
Ist das Werk mangelhaft und verlangt der Kunde Nacherfüllung kann Der Waschmaschinen Doc nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen. Werden Mängel auch nach wenigstens zweimaligem Nachbesserungsversuch nicht behoben, so hat der Kunde Anspruch auf Rücktritt oder Minderung.
2. Gefahrenübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung des Werks geht im Rahmen der Gewährleistungsabwicklung erst mit der Abnahme des Werks auf den Kunden über. Gegenüber Unternehmer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Sache bereits mit Übergabe an die zum Transport bestimmte Person über.
3. Verjährung
Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach dem Gefahrenübergang.
XIII. Haftung
1. Haftungsausschluss
Der Waschmaschinen Doc sowie ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Soweit wesentliche Vertragspflichten (folglich solche Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist) betroffen sind, wird auch für leichte Fahrlässigkeit gehaftet. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Gegenüber Unternehmern haftet Jung Reparaturdienst im Falle eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen nicht wesentliche Vertragspflichten nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens.
2. Haftungsvorbehalt
Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.
XIV. Schlussbestimmungen
1. Gerichtsstand
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Geschäftssitz von Der Waschmaschinen Doc in Berlin vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder sofern der Kunde keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.
2. Rechtswahl
Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach dem Heimatrecht des Kunden entgegenstehen, gilt deutsches Recht als vereinbart.
3. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.